Verhaltensmaßregeln
Für jeden Elferrat ist es eine große Ehre und Freude, bei allen offiziellen Auftritten und Veranstaltungen mit dabei zu sein.
- §1 Der kleine Dienstanzug ist bei allen offiziellen fastnachtlichen Anlässen zu tragen.
- §2 Der große Dienstanzug ist bei beiden Rathausstürmen (11.11. und Fastnachtssamstag) sowie bei allen Umzügen zu tragen.
- §3 Das Öffnen des „Saustallderles“ (Schweinestalltürchen) wird vom Vize oder dessen Stellvertreter bekanntgegeben.
- §4 Die weißen Handschuhe sind bei einem Einmarsch zum Maskenball bis zum Schluss zu tragen. (außer Moderator / Sänger)
- §5 Beim Einmarsch zum Maskenball darf kein Getränk mitgeführt werden.
- §6 Auf der Bühne darf beim Maskenball kein Getränk dauerhaft in der Hand gehalten werden.
- §7 Es ist gestattet, sich nach dem Ausmarsch beim Maskenball umzuziehen.
- §8 Bei jedem Arbeitseinsatz muss ein Elferrat ein Taschenmesser mit sich führen.
- §9 Das Ausleihen eines Bestandteils des Dienstanzugs an einen Elferratskollegen führt für beide zur Ahndung.
- §10 Die Kontrolle der Anzugsordnung kann bei allen offiziellen Anlässen vom Anzugsminister oder bei dessen Abwesenheit vom Präsidenten oder Vize durchgeführt werden.
- §11 Bei Missachtung eines der Paragrafen §1 bis §9 hat ein Elferrat 5,55 € in die Elferratskasse zu entrichten